Joint Venture: Durch Geschäftskooperation zum Erfolg
Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von einem stetigen Wandel. Auch die Marktbedingungen verändern sich und erfordern eine dynamische Anpassung an aktuelle Bedarfe und Herausforderungen. Für Unternehmen wird es somit zunehmend herausfordernd, auf die aktuellen Gegebenheiten zu reagieren. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Häufig sind jedoch die spezielle branchenspezifische Ausrichtung, fehlendes Know-How oder Kapital die limitierenden Faktoren. Eine mögliche Strategie, um sich dennoch eine gute Marktposition zu sichern, ist für viele Unternehmen die Gründung eines Joint Ventures.
Joint Venture ist ein aus dem Englischen stammender zusammengesetzter Begriff aus den Wörtern „joint“ (gemeinsam) und „venture“ (Wagnis). Bei einem Joint Venture handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens zwei Partnerunternehmen. Zwischen den beteiligten Unternehmen besteht wirtschaftliche und rechtliche Unabhängigkeit. Häufig werden Joint Ventures von Unternehmen gegründet, die sich gegenseitig hinsichtlich ihrer Stärken oder ihres Fachwissens ergänzen. Ziel der Geschäftskooperation in Form von Joint Ventures ist häufig der Zugang zu neuen Märkten oder Know-How. Die Partnerunternehmen versprechen sich von der Joint Venture Gründung in der Regel auch eine Aufteilung der Verantwortung und des Risikos.
In der globalisierten Welt setzen Unternehmen vermehrt auf Joint Ventures. Durch die strategische und auf ein gemeinsames Ziel ausgerichtete Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen wird die Erreichung der eigenen Geschäftsziele ermöglicht. Die beteiligten Unternehmen profitieren dabei von einer Bündelung der Ressourcen, während sich das Risiko auf alle Beteiligten verteilt und somit für den Einzelnen reduziert. Auch Zugänge zu neuen Märkten und Technologien, woraus sich Wettbewerbsvorteile ergeben können, sind ein häufiges Motiv für die Kooperation in Form eines Joint Ventures.
Vor Beginn der gemeinsamen Geschäftsunternehmung steht eine vertragliche Einigung.
Die Unternehmen beschließen eine gemeinsame Kapitalbeteiligung.
Die Höhe der finanziellen Beteiligung wirkt sich meist auf Entscheidungsbefugnis aus.
Es erfolgt ein Austausch von Know-How, Ressourcen und Marktzugängen, wodurch jedes einzelne beteiligte Unternehmen von dem Zusammenschluss profitiert.
Joint Ventures bieten die Möglichkeit, eine Aufteilung von Risiken vorzunehmen.
Joint Ventures können verschieden organisiert sein. Die Art der Kooperationsform beeinflusst die Partnerunternehmen rechtlich und wirtschaftlich. Grundsätzlich können zwei Formen von Joint Ventures unterschieden werden. Dies sind Equity Joint Ventures und Contractual Joint Ventures.
Bei einem Equity Joint Venture (EJV) gründen mindestens zwei Unternehmen ein neues, gemeinschaftliches Unternehmen. Diese Art von Joint Venture wird auch als Corporate Joint Venture bezeichnet. Das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen (hierbei handelt es sich zumeist um eine Gesellschaft) wird als Joint Venture bezeichnet. Die an der Gründung beteiligten Unternehmen teilen sich die Investition, das Kapital, die Gewinne und Verluste sowie die Risiken und das operative Management des neuen Unternehmens, entsprechend der Anteile am Unternehmen. Bei der Gründung eines EJV sollte in der Gründungsphase eine klare Festlegung der Verantwortlichkeiten, Anteilsverteilung und Aufgaben erfolgen. Auch die Wahl der Rechtsform des Joint Ventures sowie mögliche Ausstiegsszenarien zur Beendigung sollten vorab thematisiert werden.
Das Contractual Joint Venture wird auch als „Vertrags-Joint-Venture“ bezeichnet. Namensgebend für diese Form eines Joint Ventures ist eine der Geschäftskooperation zugrundeliegende Vereinbarung (Joint Venture Vertrag), die die beteiligten Unternehmen vorab getroffen haben. Die Unternehmen treffen vertragliche Vereinbarungen über die Verteilung von Kosten, Gewinnen und Risiken. Bei einem Contractual Joint Venture ist die Kooperation auf die vertraglichen Vereinbarungen beschränkt, es wird jedoch kein Gemeinschaftsunternehmen gegründet. Durch die fehlende Gründung von einem Gemeinschaftsunternehmen stellt ein Contractual Joint Venture im Vergleich zum Equity Joint Venture eine kostengünstigere Alternative dar. Die beteiligten Unternehmen sind rechtlich voneinander getrennt.
Eine weitere Möglichkeit der Unterscheidung von Joint Ventures besteht in der geografischen Verortung der beteiligten Unternehmen.
Ein internationales Joint Venture entsteht, wenn die an dem Joint Venture beteiligten Unternehmen aus verschiedenen Ländern stammen. Mit internationalen Joint Ventures sollen meist neue Märkte aufgeschlossen werden. Ein weiteres mögliches Motiv in diesem Rahmen ist die Verdrängung einer starken Konkurrenz vom jeweiligen Markt. Ein Beispiel hierfür ist das von Nokia und Siemens in Helsinki gegründete Joint Venture, das einen Konkurrenten vom finnischen Markt verdrängen sollte. Eine weitere Motivation für die Gründung eines internationalen Joint Ventures kann der Zugriff auf Ressourcen sein, welche im heimischen Land nicht oder weniger gut zugänglich sind. Herausfordernd bei einem International Joint Venture ist das Thema Recht, da bei den rechtlichen Rahmenbedingungen der beteiligten Unternehmen Unterschiede bestehen können, die unbedingt Beachtung finden sollten. Auch wenn geplant ist, in ein anderes Land zu expandieren, sollten dessen rechtliche Bestimmungen für Unternehmen vorab genau geprüft werden.
Im Gegensatz dazu werden Joint Ventures von Unternehmen, die ihren Sitz im gleichen Land haben, als Domestic Joint Ventures bezeichnet. Domestic Joint Ventures haben den Vorteil, dass in der Regel keine Unterschiede in den rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen, die gesonderte Beachtung finden müssten.
Joint Ventures können auch danach unterschieden werden, in welcher Beziehung die beteiligten Partner zueinander stehen. Handelt es sich um eine Kooperation von Unternehmen aus ähnlichen Branchen, so werden diese als „horizontale Joint Ventures“ bezeichnet. „Vertikale Joint Ventures“ entstehen, wenn Unternehmen kooperieren, die sich an verschiedenen Stellen in der Lieferkette befinden.
Joint Ventures haben zahlreiche Vor-, aber auch Nachteile. Die Kooperation mit Partnerunternehmen kann rechtlich und wirtschaftlich vorteilhaft sein. Herausforderungen können sich unter anderem in der Aufteilung der Verantwortung oder unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der Partner ergeben.
1. Was ist ein Joint Venture und wie unterscheidet es sich von anderen Unternehmenskooperationen?
Ein Joint Venture ist eine Kooperation, bei der zwei oder mehr Unternehmen ein gemeinsames Unternehmen gründen, um ein Projekt oder Ziel gemeinsam zu verfolgen. Im Unterschied zu anderen Kooperationen gründen die Partner dabei meist eine eigene rechtliche Einheit und teilen sich Kapital, Risiko und Kontrolle.
2. Welche Vorteile und Risiken birgt ein Joint Venture für die beteiligten Unternehmen?
Die Vorteile bestehen vor allem in der Risikoteilung, dem Zugang zu neuen Märkten/Technologien, Synergien und geteilten Kosten.
Mögliche Risiken bei Joint Ventures sind Interessenkonflikte, kulturelle Unterschiede, Kontrollverlust oder schwierige Entscheidungsfindungen.
3. Wie wird ein Joint Venture rechtlich geregelt und vertraglich abgesichert?
Ein Joint Venture wird durch einen Joint-Venture-Vertrag geregelt. Dieser enthält beispielsweise die Ziele, Kapitalanteile, Rechte und Pflichten der Partner, Entscheidungsstrukturen, Gewinnverteilung und Regelungen zur Auflösung. Oft wird zusätzlich eine eigene Gesellschaft gegründet.
4. In welchen Fällen ist ein Joint Venture strategisch sinnvoll?
Ein Joint Venture ist sinnvoll, wenn Unternehmen gemeinsam neue Märkte erschließen, Ressourcen teilen, technisches Know-how kombinieren oder Risiken bei Großprojekten minimieren wollen – z. B. bei Auslandsexpansionen.
5. Wie kann ein Joint Venture aufgelöst oder beendet werden?
Ein Joint Venture kann durch Zeitablauf, Zielerreichung, Vertragskündigung oder den Verkauf von Anteilen beendet werden. Die Details zur Beendigung (z. B. Abwicklung, Vermögensverteilung) sind im Joint-Venture-Vertrag geregelt.