Viele Menschen sehnen sich nach eine Auszeit von der Arbeit. Besonders wenn der Wunsch nach mehr Zeit für die Familie wächst, der Stress auf der Arbeit zu viel wird oder eine aus Zeitgründen aufgeschobene Reise in den Gedanken ist. Hierfür gibt es eine Möglichkeit zur Umsetzung. Es besteht die Möglichkeit ein Sabbatjahr durchzuführen. Hierfür nehmen sich die Mitarbeiter eine Auszeit von der Arbeit und gehen ihren individuellen Bedürfnissen nach. Ein Sabbatical kann die Work-Life-Balance eines Arbeitnehmer steigern und auch zur Vorbeugung vor Burnout genutzt werden.
Das Sabbatical bringt allerdings nicht nur für Arbeitnehmer Vorteile, sondern kann die Attraktivität des eigenen Unternehmen erhöhen.
Ein Sabbatjahr (kurz Sabbatical) ist die Möglichkeit für Mitarbeitende, sich eine berufliche Auszeit von ihrem Beruf zu nehmen. Während eines Sabbaticals nehmen sich die Mitarbeitenden einen unbezahlten Sonderurlaub zur Verbesserung ihrer Work-Life-Balance.
Die Dauer dieses Sonderurlaubs variiert vielfältig. Ein Sabbatical kann nur einen Monat dauern oder zu einem Sabbatjahr ausgeweitet werden und ein Jahr lang gehen. Vereinzelt gibt es auch Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden ein Sabbatical von bis zu fünf Jahren gewähren.
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen bezüglich eines Sabbaticals (außer im öffentlichen Dienst). Dies ermöglicht den Mitarbeitenden auch eine häufigere Inanspruchnahme der längeren Auszeit. Es gibt allerdings keinen Anspruch auf ein Sabbatical.
Nach einem Sabbatical kehren die Mitarbeitenden im Idealfall zurück in das Unternehmen und machen genau dort weiter, wo sie vorher aufgehört haben.
Bildnachweis: Eigene Darstellung der PERWISS-Redaktion
Die Möglichkeit, sich auf sich selbst und die eigenen Bedürfnisse zu konzentrieren, motiviert die Mitarbeitenden am meisten für ein Sabbatical.
Es gibt aber auch einen Großteil von Mitarbeitenden, die sich eine Auszeit nehmen, um diese als gesundheitliche Präventionsmaßnahme zu nutzen.
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Die Suche nach sich selbst und neuen Perspektiven für das Leben gestaltet sich neben dem Job sehr schwierig. Es ist kaum möglich neben dem Alltag neue Hobbys zu finden. Dazu zählen sowohl kreative als auch sportliche Hobbys. Eine Möglichkeit, um sich selbst zu finden, bietet zum Beispiel die Auszeit zur Entschleunigung in Klöster, Meditation und Yoga.
Einer der beliebtesten Gründe für ein Sabbatical ist das Reisen. Dabei gibt es verschiedenste Möglichkeiten innerhalb Deutschlands, aber auch im Ausland. Besonders eine Weltreise eignet sich während eines Sabbaticals besonders. Es können Sprachkenntnisse verbessert werden, neue Kulturen entdeckt werden, aber auch neue Menschen kennengelernt werden.
Burnout beschreibt die geistige, körperliche und emotionale Erschöpfung, ausgelöst durch beruflichen Stress. Dieser Stress kann Menschen unterschiedlichen Alters und Berufes treffen. Ein Burnout entwickelt sich über mehrere Monate oder Jahre hinweg und kann bei der Bemerkung vorgebeugt werden, indem man beruflich kürzer tritt oder sich eine berufliche Auszeit nimmt.
Die Familie ist den Menschen sehr wichtig. Nur leider bleibt meist nicht viel Zeit, um die familiären Beziehungen zu pflegen. Das Sabbatical kann dazu genutzt werden, die Elternzeit auszuweiten, pflegebedürftige Familienmitglieder zu pflegen oder einfach mehr Zeit für die Kinder, den Partner oder die Eltern zu haben.
Die berufliche Weiterbildung muss nicht zwangsläufig während der Phase des Arbeitens stattfinden. Man kann auch während einem Sabbatical seine beruflichen Fähigkeiten und Kenntnisse weiterentwickeln. Die Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildung kann auch im Ausland in Coaching- und Leadershipprogrammen umgesetzt werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten ein Sabbatical für ein Ehrenamt zu nutzen. Die Bereiche erstrecken sich über Vereine (Sport, Kultur etc.), in karitativen oder kirchlichen Organisationen, in sozialen Bereichen, in Initiativen, die von Bürgern gegründet werden, aber auch im Ausland.
Zur Umsetzung eines Sabbaticals gibt es gleich mehrere Modelle.
Die unkomplizierteste Möglichkeit eines Sabbaticals ist die Nutzung eines Sonderurlaubs von höchstens vier Wochen. In diesen vier Wochen werden die Sozialversicherungsbeiträge weiterhin vom Arbeitnehmer übernommen.
Dennoch wird in dieser Zeit kein Gehalt ausgezahlt. Der Sonderurlaub von vier Wochen darf in diesem Modell nicht verlängert werden, da sonst das Beschäftigungsverhältnis als unterbrochen gilt und die Mitarbeitenden die Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen müssen.
Wenn die vier Wochen des Sonderurlaubs überschritten werden, dann spricht man von einem „ruhenden Arbeitsverhältnis“. Dieses Modell der unbezahlten Freistellung kann so lange fortgeführt werden, wie es von den Mitarbeitenden und dem Unternehmen gewollt ist.
Rein theoretisch kann dieses Modell unbegrenzt lange umgesetzt werden. Da auch während der unbezahlten Freistellung kein Gehalt gezahlt wird, müssen sich die Mitarbeitenden selbstständig um ihre Sozialversicherungsbeiträge wie die Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung kümmern. Dieses Modell ist für Unternehmen am kostengünstigsten, da sie hier nichts bezahlen müssen.
Es können Überstunden in einer Ansparphase gesammelt werden und während des Sabbaticals abgebaut werden. Die Höhe des Gehalts hängt dann von der Höhe der Überstunden ab. Durch die weitere Auszahlung des Gehalts sind die Mitarbeitenden weiterhin sozialversichert.
Allerdings muss diese Form des Sabbaticals vorher schriftlich festgehalten werden. In Vertrauensarbeitszeit funktioniert diese Form nicht, da die Arbeitszeiten auf Arbeitszeitkonten festgehalten werden müssen.
Ein Sabbatical in Form eines Arbeitszeitguthabens empfiehlt sich nur für eine Dauer von höchstens drei Monaten.
Ähnlich dem Arbeitszeitguthaben werden bei einem Zeitwertguthaben die Überstunden auf einem Lebensarbeitszeitkonto bzw. Langzeitkonto gesammelt. Hier werden aber auch Boni, Weihnachtsgelder oder ungenutzte Urlaubstage gespeichert. Dadurch kann dieses Modell nur von Unternehmen genutzt werden, die solche Zusatzleistungen anbieten. Das angesparte Guthaben kann von den Mitarbeitenden während dem Sabbatical als Gehalt ausgezahlt werden. Dadurch bleiben die Mitarbeitenden sozialversichert.
Die Form des Sabbaticals durch Zeitwertguthaben muss schriftlich festgehalten werden, um sich vor der Insolvenz und den daraus resultierenden Verlust des Guthabens zu schützen. Dies geschieht durch „Contractual Trust Arrangements“ (CTA´s).
Um diese Form des Sabbaticals zu veranschaulichen, geben wir Ihnen ein Beispiel. Wenn die Mitarbeitenden drei Jahre in Vollzeit arbeiten und nur 75 Prozent ihres Gehalts ausbezahlt bekommen, dann können sie das vierte Jahr in ein Sabbatical gehen und erhalten den Rest des eingehaltenen Gehalts.
Der Vorteil hierbei ergibt sich wieder daraus, dass der Mitarbeitende weiterhin sozialversichert ist.
Es gibt auch die Möglichkeit, in ein Sabbatical zu gehen, ohne vorher Mehrarbeit geleistet zu haben. Dies geht aber mit Risiken für Unternehmen einher und wird nur sehr selten genutzt.
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Nach einem Sabbatjahr muss sich der Mitarbeiter entscheiden, ob er an den alten Arbeitsplatz zurückkehren möchte oder seine Arbeitsumgebung verändern möchte. Die Veränderungen können innerhalb des Unternehmen durch einen Arbeitsplatzwechsel, den Wechsel des Arbeitgebers oder den Wechsel in die Selbstständigkeit erfolgen.
Kurz vor der Rückkehr muss sich der Arbeitnehmer spätestens mit seinem alten Job auseinandersetzen. Der Mitarbeiter kehrt nämlich zur alten Arbeitszeit, dem Ablauf im Betrieb, Kollegen, dem Vorgesetzten und Stress im Job zurück. An diese Routine muss sich der Mitarbeiter nach einem Sabbatjahr erst mal wieder gewöhnen.
Am besten wäre es, wenn sich die Mitarbeiter schon während oder kurz vor der Rückkehr über Veränderungen informieren lassen. Diese Veränderungen können zum Beispiel neue Kollegen, technische Entwicklungen im Betrieb und neue Arbeitsabläufe sein.
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Für ein Sabbatical gibt es keinen gesetzlichen Anspruch und keine gesetzlichen Regeln. Deswegen ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen für ein Sabbatical bereits im Arbeitsvertrag gründlich dargelegt sind. Auf folgende Aspekte ist zu achten:
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Laufzeit und Entgeltregelungen (Laufzeit und die Form des Sabbaticals, Festlegung Entgelt-Zeitanteil pro Monat bei Ansparmodel, Bonusauszahlungen, Rückkehr nach Sabbatical, Bruttogehalt bei Zeitwertguthaben, …)
Freiwillige Leistungen und Sozialversicherung (Verpflichtungen zu Sozialversicherungsbeiträgen, betriebliche Altersversorgung, Bonuszahlungen, …)
Verschiebung der Freistellungsphase und Arbeitsunfähigkeit (Krankheit oder betriebliche Situation)
Urlaubsanspruch währen dem Sabbatical
Wie hoch darf der Anteil der angesparten Urlaubsansprüche der Mitarbeiter jährlich sein?
Soll nur ein Anteil der Überstunden auf dem Langzeitkonto gesichert werden oder alles?
Ist es erlaubt, den nicht verbrauchten Urlaubsanspruch nach der Rückkehr aus einem Sabbatical, der nach der gesetzlichen Regelung verfallen würde, noch zusätzlich genommen werden?