Zu wenig verfügbare Fachkräfte werden ein immer größeres Risiko für deutsche Unternehmen. Dies betrifft mittlerweile Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen. Handwerker, IT-Experten, Ingenieure, Ärzte, Pflegekräfte, Personal in Hotel- und Gaststättengewerbe sind ein rares Gut und im Inland nur noch begrenzt oder gar nicht mehr verfügbar.
Immer mehr Unternehmen setzen auf die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.
Der Staat unterstützt mit verschiedensten Maßnahmen wie dem bereits am am 1. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Gewinnung und den Zuzug von ausländischen Fachkräften in und über die EU hinaus.
Fachkräfte aus dem Ausland sind eine wichtige potenzielle Ressource gegen Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland.
Der Staat bietet bei der Rekrutierung aus dem Ausland erhebliche Unterstützung.
Durch einen systematisches Vorgehen können Fachkräfte aus dem Ausland gewonnen und integriert werden.
Wichtigster Auslöser und Grund für die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland ist die Möglichkeit der Besetzung von Stellen, die mit inländischen Fachkräften nicht mehr besetzt werden können. Ebenso spricht ein starker inländischer Wettbewerb bei bestimmten Fachkräftegruppen für eine Rekrutierung aus dem Ausland.
TIPP: Viele internationale angehende Fachkräfte befinden sich bereits in Deutschland: Ausländische Studierende an deutschen Hochschulen stellen ein wichtiges Fachkräftepotenzial für Ihr Unternehmen dar. Ihr Vorteil ist, dass sie meist schon mit Sprache, Kultur und bürokratischen Prozessen unseres Landes vertraut sind. Zudem sind bei den meisten Studierenden Abschlüsse bereits anerkannt.
Qualifizierte Zuwandererinnen und Zuwanderer können kreative Impulse einbringen und so neue Möglichkeiten für Ihr Unternehmen ebnen. Durch neue Problemlösungsansätze und den eigenen kulturellen Hintergrund können außerdem innovative Geschäftschancen für Ihr Unternehmen entstehen – vor allem auch auf dem internationalen Markt.
Die Möglichkeit der Auslandsrekrutierung hilft Ihnen dabei, vakante Stellen nachhaltig zu besetzen. Zudem vergrößert sich der Bewerberpool durch ausländisches Fachkräftepotenzial und Sie erhöhen dadurch die Chancen, eine passende Kandidatin oder einen passenden Kandidaten für ausgeschriebene Stellen zu finden.
Eine internationale Belegschaft signalisiert Offenheit und Diversität und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber. Weltoffenheit und Vielfalt sind wichtige Unternehmenswerte, die sich positiv auf neue Geschäftsbeziehungen auswirken.
Qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer bringen spezifische Kenntnisse über Märkte, Länder und Sprachen mit. Fachkräfte aus dem Ausland kennen daher landestypische Entscheidungsmuster und Markttrends, die sich vorteilhaft bei der Erschließung neuer Kundengruppen auswirken können.
Eine Fachkraft, die nach Deutschland zuwandert, um in Ihrem Betrieb zu arbeiten, hat einige Hürden in Kauf genommen und gemeistert. Es ist davon auszugehen, dass diese Fachkraft nicht nur Organisationstalent und Durchhaltevermögen besitzt, sondern auch plant, langfristig in Ihrem Betrieb zu arbeiten.
Für die Gewinnung neuer Fachkräfte aus dem Ausland kommen ganz unterschiedliche Zielgruppen aus verschiedenen Zielregionen in Frage.
Bildnachweis: Eigene Darstellung der PERWISS-Redaktion in Anlehnung an make-it-in-germany.com
Internationale Studenten halten sich bereits in Deutschland auf und haben in der Regel anerkannte Bildungsabschlüsse. Diese Zielgruppe können Sie über den Kontakt zum Karriereservice der Hochschulen und Universitäten erreichen.
Fachkräfte und Bewerber aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können ohne Visum in Deutschland einreisen und arbeiten. Dies ist im Rahmen der EU-Freizügigkeit geregelt. Eine Anerkennung ist nur bei reglementierten Berufen notwendig.
Bei Personen aus Drittstaaten handelt es sich um alle Nationalitäten, die nicht zur Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen gehören. Dabei sind die Voraussetzungen zum Aufenthalt je nach Herkunftsland unterschiedlich. So ist für Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und der USA kein Visum zur Einreise erforderlich.
Die Personengruppe der Geflüchteten haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und befinden sich in Deutschland, um Schutz zu suchen. Nach Ablauf des Asylverfahrens gibt es unterschiedliche Integrationsmöglichkeiten in den deutschen Arbeitsmarkt. Dabei ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Eingliederung von Personen mit einem abgelehnten Asylgesuch über die Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung möglich.
Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist eine zwingende Voraussetzung, um Fachkräfte zu gewinnen. Dabei unterscheidet man nach reglementierten und nicht-reglementieren Berufen. Bei reglementierten Berufen handelt es sich um Tätigkeiten, die bestimmten gesetzlichen Regelungen unterliegen, wie zum Beispiel im Gesundheits- und Pflegebereich. Bei der Rekrutierung muss auf die Anerkennung der entsprechenden Qualifikation geachtet werden. Für ausländische Fachkräfte und Arbeitgeber wird dazu Beratung angeboten. Je nach Bundesland können Sie dort Unterstützung beim Anerkennungsverfahren erhalten.
Praxistipp: Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet die Möglichkeit einer schnelleren Integration von Fachkräften und verkürzt die Dauer des Anerkennungsverfahren.
Die Art des Aufenthaltstitels spielt eine entscheidende Rolle bei der Arbeitsaufnahme, da mit dem Aufenthaltstitel auch die Beschäftigungserlaubnis erteilt wird. Zudem legt der Aufenthaltstitel die Dauer und den Grund des Aufenthalts in Deutschland fest. Es ist wichtig, bei befristeten Aufenthaltstiteln rechtzeitig die Verlängerung zu beantragen. Zudem sind sogenannte Zweckwechsel, also der Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel, möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch unbefristete Aufenthaltstitel sowie die Staatsbürgerschaft beantragt werden. Für den Aufenthaltstitel ist in der Regel die örtliche Ausländerbehörde zuständig.
Tipp: Eine Übersicht finden Sie auf dem Portal der Bundesregierung Make it in Germany.
In der Regel benötigen ausländische Arbeitskräfte eine bei der Aufnahme einer Arbeit die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Ausgenommen sind davon Personen aus der EU und den EWR-Staaten. Für die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise muss der Lohn dem deutscher Arbeitskräfte entsprechen.
Die Integration von internationalen Fachkräften im Unternehmen fördern kann zu einer aufgeschlossenen Belegschaft und höherer Teamfähigkeit führen. Diversität soll vom Unternehmen kommuniziert und interkulturelle Kompetenzen gefördert werden. Binden Sie zudem neuen Kolleginnen und Kollegen nach Möglichkeit in Freizeitaktivitäten ein, damit diese auch im privaten Umfeld in ihrer neuen Heimat ankommen.
Die Sprache ist ein entscheidender Faktor bei der Fachkräfteeinwanderung. Damit ausländische Fachkräfte eine nachhaltige Integration im Unternehmen erfahren, ist die Förderung der Sprache ein essentieller Faktor. Räumen Sie Ihren Mitarbeitenden beispielsweise die entsprechenden Möglichkeiten ein, an Sprachangeboten teilzunehmen. Alternativ können Sie auch selbst Sprachangebote organisieren oder eine finanzielle Unterstützung anbieten.
Die wichtigsten Fragen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Bildnachweis: Eigene Darstellung der PERWISS-Redaktion in Anlehnung an ihk.de
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet Möglichkeiten für Unternehmen und den potenziellen Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis schneller aufzunehmen. Dafür kann eine Beratung in der Ausländerbehörde in Anspruch genommen werden.
Ansprechpartner für das beschleunigte Verfahren ist, je nach Bundesland, die zentrale Ausländerbehörde oder die örtliche Ausländerbehörde.
Damit das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragt werden kann benötigen Sie zunächst eine Vollmacht der sich noch im Ausland befindenden Fachkraft. Sollten Sie und die Fachkraft aus dem Ausland einverstanden sein, können Sie eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde abschließen. Diese beinhaltet die Verpflichtungen der Fachkraft, Ihre Verpflichtungen als Arbeitgeber und die Verpflichtungen der Behörden. Zudem fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von 411 Euro an. Im Anschluss leitet die Ausländerbehörde das Anerkennungsverfahren ein. Zum Zeitpunkt der Vorlage der Unterlagen haben die entsprechenden Stellen dann bis zu zwei Monate Zeit die Abschlüsse anzuerkennen.
Sollten Dokumente fehlen, meldet sich die Behörde umgehend bei Ihnen. Gleichzeitig wird die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit benötigt.
Wenn das Anerkennungsverfahren die Gleichwertigkeit eines deutschen Berufs- oder Bildungsabschlusses anerkannt hat und die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitsbedingungen zugestimmt hat, wird eine Voraberklärung der Ausländerbehörde an das Unternehmen zur Weiterleitung an die Fachkraft versendet. Diese Vorabzustimmung muss die Fachkraft bei der Auslandsvertretung im Herkunftsland vorlegen und erhält einen beschleunigten Termin. Die Entscheidung über die Erteilung des Visums soll dann innerhalb von drei Wochen erfolgen.
Eine Neuheit des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist die Möglichkeit, Fachkräfte mit einem qualifizierten Berufsabschluss nach Deutschland zu holen. Dabei ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit des Berufsabschlusses eine zwingende Voraussetzung. Der Berufsabschluss muss mit dem einer deutschen Berufsausbildung gleichwertig sein. Letztendlich ist es also inzwischen möglich, auch ohne einen akademischen Bildungsabschluss in Deutschland als ausländische Fachkraft zu arbeiten.
Fachkräfte mit einem in Deutschland erworbenen Bildungsabschluss haben die Möglichkeit, einen dauerhaften Aufenthalt bereits nach zwei Jahren Beschäftigung zu erhalten. Dafür müssen ein bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dennoch bietet dies die Möglichkeit, für die Fachkräfte sich schneller und nachhaltiger in Deutschland zu integrieren. Für bestimmte Berufsgruppen gelten zudem verkürzte Fristen zur Beantragung eines dauerhaften Aufenthalts, wie beispielsweise bei Ärztinnen und Ärzten oder Besitzern der blauen Karte EU. Dabei variieren die Zeiträume zur Beantragung der Niederlassungserlaubnis nach dem Aufenthaltstitel.
Für IT-Fachkräfte aus dem Ausland wurden mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz neue Möglichkeiten geschaffen. Auch ohne akademischen Hochschulabschluss kann eine IT-Fachkraft in Deutschland arbeiten. Dazu erfolgt die Berufsanerkennung durch das Nachweisen der berufspraktischen Kenntnisse. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist dabei ausschlaggebend. Zudem müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein bestimmtes Mindestgehalt.
Für Fachkräfte, die nur eine teilweise Gleichwertigkeit in ihrem Anerkennungsverfahren erreichen konnten, gibt es die Möglichkeit, über Weiterbildungen oder Praktika die Vollwertigkeit des Berufsabschlusses zu erhalten. Hierfür können entsprechende Angebote zur Anpassungsqualifizierung in Anspruch genommen werden.
Bildnachweis: Eigene Darstellung der PERWISS-Redaktion in Anlehnung an kofa.de
In diesem Arbeitsschritt prüfen Sie als Unternehmen, welche Ansprüche Sie an die internationale Fachkraft haben und welche Kompetenzen für die vakante Stelle benötigt werden. Zudem können Sie überlegen, welche Vorteile und welchen Mehrwert eine internationale Fachkraft in Ihrem Unternehmen schafft. Dazu können zum Beispiel die Erschließung neuer Märkte oder die Mehrsprachigkeit der Fachkraft sein. Dabei sollten Sie kalkulieren, dass der Zeitaufwand und die Kosten der Rekrutierung aus dem Ausland etwas höher ausfallen.
Bei der Länderauswahl sollten Sie entscheiden, ob es sinnvoll ist, vorhandene Netzwerke in diesem Land weiter auszubauen oder neue aufzubauen. Zudem ist es sinnvoll, sich über die aktuelle Arbeitsmarktlage im Land zu informieren. Ein wichtiger Faktor ist die Gleichwertigkeit der Abschlüsse. Es empfiehlt sich vorher zu prüfen, ob die Ausbildungen oder Bildungsabschlüsse mit denen in Deutschland vergleichbar sind.
Bei der Stellenanzeige sollten Sie so detailliert wie möglich und nötig vorgehen. Zudem können Sie die Unterstützung durch das Unternehmen bei den Anerkennungsprozessen anbieten. Die Stellenanzeige sollte auf Englisch oder in der Landessprache formuliert sein. Auch das Bild Ihres Unternehmens als weltoffenes, internationales Unternehmen kann in der Stellenanzeige dargestellt werden.
Ihr Unternehmen kann Beratung in Anspruch nehmen und sich bei dem Prozess Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, unterstützen lassen. Dafür gibt es verschiedene Informationsplattformen, sowie Beratungsstellen, die Ihnen zur Verfügung stehen und den Prozess begleiten können.
Make it in Germany ist die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und internationale Fachkräfte. Die Plattform bietet zahlreiche Informationsangebote und Tools, wie Checklisten für Unternehmen. Zudem sind Schritt für Schritt die Anleitungen zur Rekrutierung und Einstellung von Fachkräften beschrieben. Make it in Germany ist ein Angebot der Bundesregierung.
Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung bietet neben Make it in Germany weitere Unterstützung zur Fachkräftegewinnung für Unternehmen an. Auf der Webseite finden Sie zahlreiche Hinweise sowie Vorgehensweisen um Fachkräfte zu gewinnen.
Das IQ Netzwerk befasst sich vor Allem mit Anerkennungsprozessen und unterstützt Fachkräfte und Unternehmen. Das IQ Netzwerk bietet je nach Bundesland unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten an.
Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie ebenfalls unterstützen. Wenn Sie Ihre Stellenanzeige ausschreiben, kann die Bundesagentur diese auch für Sie im Ausland und auf dem Portal Make it in Germany einstellen. Zudem erhalten Sie Informationen, welche für Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte einstellen möchten, relevant sind.
In den Bundesländern gibt es weiterhin verschiedene Beratungs- und Begleitprogramme, welche Unternehmen und ausländische Fachkräfte bei Fragen der Zuwanderung unterstützen und den Prozess begleiten. In Sachsen-Anhalt unterstützt beispielsweise das WelcomeCenter Unternehmen und Fachkräfte. Zudem unterstützt das Fachinformationszentrum Zuwanderung des IQ Netzwerks in Sachsen-Anhalt und Sachsen insbesondere beim beschleunigten Fachkräfteverfahren.
Weitere nützliche Angebote für Arbeitgeber und Unterstützungsangebote für Arbeitnehmer finden Sie auf der Webseite von Make it in Germany.
Der demografische Wandel, die Digitalisierung und der Fachkräftemangel stellen Unternehmen in Deutschland vor große Herausforderungen. Diese Probleme diskutiert Yavuz Selim Erdem in seinem Buch Personalmarketing und Recruiting im Ausland – Onboarding für potenzielle Bewerber in Zeiten des demografischen Wandels (2019) und schlägt den Leser*innen die Rekrutierung ausländischer Fachkräfte als mögliche Lösung vor. Die rechtlichen Vorgaben für den Zuzug der ausländischen Fachkräfte sowie die Bereitschaft dieser Fachkräfte nach Deutschland zu ziehen als auch die Komptabilität von Fachkräften bestimmter Länder mit bestimmten Branchen werden innerhalb des Buches thematisiert. Zudem beschreibt der Autor den grundsätzlichen Ablauf des internationalen Personalmarketings und stellt Auswahlmöglichkeiten bei der Personalrekrutierung im Ausland vor. Darüber hinaus wird auf den Umzug nach Deutschland sowie die Integration und das Onboarding der ausländischen Fachkräfte eingegangen.
ISBN-13: 978-3964870483
Ist internationales Recruiting als Baustein der Personalstrategie die Lösung zur Deckung des Personalmangels und wenn ja, wie gelingt ein erfolgreiches internationales Recruiting? Diesen und vielen weiteren Fragen zum Recruiting von ausländischen (sozial)pädagogischen Fachkräften geht Maja Roedenbeck Schäfer in ihrem Fachratgeber „Wie die Anwerbung von ausländischen Fachkräften gut gelingen kann: Internationales Recruiting in Sozial- und Gesundheitsunternehmen“ (2018) nach. Ziel der Autorin ist es, Führungskräften in Sozial- und Gesundheitsunternehmen bei der Entscheidung, ob internationales Recruiting zum Unternehmen passt, zu unterstützen. Die Unternehmen, die sich dafür unterscheiden, erhalten im Buch einen Wegweiser für ein erfolgreiches internationales Recruiting. Darüber hinaus beinhaltet das Buch vielfältige Erfahrungsberichte und Interviews zum Thema internationales Recruiting. Übersichten und Checklisten sowie die Nennung nützlicher Anlaufstellen runden das Buch ab.
ISBN-13: 978-3802954764
In dem Buch „Crashkurs Recruiting“ (2018) gibt Ihnen Ina Fliegen Antworten auf die Fragen: Nach welchen Kriterien beurteilen Sie eingehende Bewerbungen? Wie können Sie im Interview noch bessere Fragen stellen? Und was müssen Sie bei Zu- und Absagen beachten? Mithilfe von zahlreichen Beispielen und Fallstudien führt Sie die Autorin durch die Themen Stellenanzeige, Employer Branding, Bewerbungsinterview und viele mehr.
ISBN-13: 978-3648101612
Frische Ideen für Personalmarketing und Employer Branding stellt Ihnen Jörg Buckmann in seinem Buch „Einstellungssache: Personalgewinnung mit Frechmut und Können“ (2017) vor. Mithilfe von Perspektivwechseln und Praxisbeispielen, zeigt Ihnen der Autor ungewöhnliche Mittel zur Personalgewinnung. Leserinnen und Leser des Buches schätzen insbesondere den hohen Praxisbezug und den Motivationsfaktor.
ISBN-13: 978-3658151935