Arbeitszeugnis Tätigkeitsbeschreibung
Bildnachweis: unsplash - jeshoots

Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis

In der Tätigkeitsbeschreibung werden die dem Arbeitnehmer übertragenen Aufgaben beschrieben, wodurch sich ein potenzieller Arbeitgeber ein Bild über die Qualifikationen und Kompetenzen des Bewerbers machen kann. Dieser sachliche Teil des Arbeitszeugnisses ist bei einer zukünftigen Bewerbung also durchaus ausschlaggebend für deren Erfolg. 

 Als Arbeitgeber hat man nicht immer den Überblick, welche Tätigkeiten welcher Mitarbeiter ausführt. Ist das der Fall, kann man sich auch vom Arbeitnehmer zuarbeiten lassen, welche Aufgaben zum Tätigkeitsfeld gehören. So wird nichts übersehen und im Nachhinein gibt es auch keine Beschwerde vom Arbeitnehmer.

Tätigkeitsbeschreibung: Tipps zu Inhalt und Formulierung

Umfang und Inhalt der Aufgabenbeschreibung

Allgemein sollte die Tätigkeitsbeschreibung im Arbeitszeugnis etwa die Hälfte des Textes ausmachen, die anderen 50 % sind die Leistungseinschätzung. Genannt werden sollten alle Tätigkeiten, die der Mitarbeiter ausgeübt hat, die wichtigsten zuerst. Werden weniger wichtige zuerst genannt, kann das andeuten, dass die wichtigsten Aufgaben nicht zufriedenstellend erledigt wurden. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Positionen im Unternehmen innegehabt, sollten die Aufgaben der letzten bzw. der wichtigsten Position beschrieben werden, um den Abschnitt Tätigkeitsbeschreibung nicht unnötig umfangreich zu gestalten. In solchen Fällen bietet es sich auch an, beim Positionswechsel gleich ein Zwischenzeugnis auszustellen, auf das der Arbeitnehmer bei einer Bewerbung verweisen kann.

Spezielle Fortbildungsmaßnahmen können ebenfalls genannt werden, da sie Qualifikationen darstellen. Besondere Projekte und Erfolge können entweder in der Tätigkeitsbeschreibung oder in der Bewertung der Arbeitsleistung aufgeführt werden, je nachdem, wie umfangreich die Abschnitte sind.

Tätigkeiten und Aufgaben formulieren

Formal gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Tätigkeitsbeschreibung: entweder die Aufzählung mit Anstrichen oder ein Fließtext. Die Wahl ist dabei wohl Geschmackssache, aber je nach Art der Beschäftigung bietet sich auch eine andere Form an.

Der Fließtext ist besonders bei kurzen Beschäftigungen mit einem überschaubaren Tätigkeitsfeld günstig, wie beispielsweise Praktika. Erfolge lassen sich so gleich mit in den Text einbinden, wodurch sich ein positives Gesamtbild ergibt.

Bei einer umfangreichen Tätigkeit bietet sich eher die Aufzählung an. Dadurch wird das Arbeitszeugnis übersichtlich gestaltet. Bei einer Aufzählung lassen sich die Aufgaben auch übersichtlich verschiedenen Teilbereichen zuordnen. Für die Aufzählung spricht weiterhin, dass sie Aufmerksamkeit erregt und sich vom Fließtext abhebt. Das macht die Tätigkeitsbeschreibung nicht nur einfacher zu lesen, sondern hebt auch deren Bedeutung hervor.