Praktikumsbescheinigung
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Praktikumsbescheinigung – Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen

 

Nach einem absolvierten Praktikum verlangen die ehemaligen Praktikanten in der Regel auch eine Praktikumsbescheinigung. Paragraph 109 der Gewerbeordnung (GewO) und Paragraph 630 des BGB besagen, dass Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern ein Arbeitszeugnis auszustellen. Diese Anordnung gilt ebenso für Praktikanten. Unterschieden wird in einem einfachen Praktikumszeugnis und einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Was genau dort geschrieben stehen muss und was von Ihnen als Arbeitgeber verlangt wird, ist hier zusammengefasst.

 

Inhaltsverzeichnis

» Unterschied: Praktikumsbescheinigung und Praktikumszeugnis

» Formulierung der Praktikumsbescheinigung

» Informationen für den Arbeitgeber

» Praktikumsbescheinigung für Studenten

 

Unterscheidung zwischen Praktikumsbescheinigung und Praktikumszeugnis

Eine Praktikumsbescheinigung kann mit einem einfachen Praktikumszeugnis verglichen werden. Dabei handelt es sich im Grunde um eine Bestätigung, dass der Praktikant in Ihrem Unternehmen beschäftigt war. In einem qualifizierten Praktikumszeugnis muss schon einiges mehr notiert sein. Normalerweise ist es üblich, dass der Arbeitgeber ein qualifiziertes Praktikumszeugnis ausstellt und dieses zum Ende des Praktikums oder kurze Zeit später auch beim Praktikanten angekommen ist. Wenn Sie nur ein Einfaches ausstellen, kann der Praktikant auch ein Qualifiziertes einfordern. In einem qualifizierten Praktikumszeugnis müssen Sie die erbrachte Leistung innerhalb der Praktikumszeit bewerten und bestätigen.

 

Was Sie bei der Formulierung der Bescheinigung beachten sollten

Laut GewO-Paragraphen muss die von Ihnen gewählte Formulierung klar und verständlich sein. Die erbrachte Arbeit muss also eindeutig ausgewertet werden und nicht versteckt negativ ausgelegt sein. So sollte die Praktikumsbescheinigung aufgebaut sein:

► Einleitung

► Tätigkeit/Arbeitsbereiche

► Fachwissen/Kenntnisse

► Auffassungsgabe

► Bewertung der Leistung

► Arbeitsweise, Ergebnis

► Erlangte Soft Skills

► Schlussformulierung

Der Arbeitgeber unterliegt außerdem einer Wohlwollenspflicht und einer Wahrheitspflicht. Das heißt: Wenn jemand ständig zu spät zur Arbeit kommt, kann man nicht schreiben: "Herr/Frau xy kam ständig zu spät zur Arbeit." Sondern "Herr/Frau xy war stets um Pünktlichkeit bemüht." Wenn dies aber nicht der Wirklichkeit entspricht, dürfen Sie auch nicht schreiben, dass Ihr Praktikant immer um Pünktlichkeit bemüht war. War er pünktlich und fleißig, vermerken Sie dies auch so. Der Praktikant kann vor einem Arbeitsgericht die Erstellung einer Praktikumsbescheinigung erkämpfen und dann könnte es bei Nichtrichtigstellung der Arbeitsleistung zu Problemen für Sie kommen. Einige Dinge sollten Sie auf einem Praktikumszeugnis allerdings vermeiden:

  • Kündigungsgrund
  • Leistungsabfall
  • Krankheit
  • Religion, Hautfarbe, sexuelle Orientierung

 

Was Sie als Arbeitgeber besonders beachten sollten

Im Vordergrund eines Praktikums sollten die Ausbildung und die Weiterbildung des Praktikanten stehen. Ein Praktikant ist keineswegs dafür da, nur unliebsame Aufgaben zu erledigen. Leistet Ihr Praktikant die volle Arbeitsleistung eines Ihrer Mitarbeiter, sollte er auch dafür gleichermaßen bezahlt werden. Sie müssen hier einen guten Mittelwert finden. Ihr Praktikant sollte nicht die einfachsten Tätigkeiten erledigen, aber auch nicht wie ein vollwertiger Mitarbeiter arbeiten. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen und aufwändige Anwaltstermine.

Worauf sie genau achten müssen, haben wir hier zusammengestellt:

  1. ► Die Ausbildung steht im Vordergrund - In einem Praktikum bei Ihnen soll der Praktikant praktische Erfahrungen sammeln können und sein Wissen steigern. Die Aufgabenbereiche sollten möglichst vielfältig, aber auch tiefgehend sein. Das, was in der Praktikumszeit eben möglich ist. Es spricht natürlich nichts dagegen, den Praktikanten einmal einen Kaffee kochen zu lassen oder den Kopierer bedienen zu lassen. Nur sollte dies kein Regelfall sein und er sollte auch in anderen Tätigkeiten wie dem  Kundenkontakt geübt sein. Setzen Sie Ihren Praktikant in möglichst vielfältiger Weise ein, haben sie bei einer möglichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitsgericht nichts zu befürchten.

  2. ► Verhältnis Arbeitsleistung und Praktikumszeit - Das Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und die dazu zur Verfügung stehenden Zeit müssen stimmig sein. In zwei Wochen Praktikumszeit kann der Praktikant kaum in allen Bereichen ausführlich Kenntnisse sammeln. Das sollt Ihnen bewusst sein. So sollten Sie ein paar wenige Bereiche aussuchen und ihn dort tiefgehende Kenntnisse sammeln lassen. Bei längeren Praktika sieht das natürlich wieder anders aus. Hier sollten Sie aufpassen, Arbeitsrichter achten genau darauf, ob das Praktikum wirklich solange dauern musste. Hätte Ihr Praktikant die gleichen Kenntnisse auch in weniger Zeit schaffen können? Ist dies der Fall, liegt die Vermutung nahe, dass Sie nur eine günstige Arbeitskraft gesucht haben. Vermeiden Sie solche Unterstellungen indem Sie den Praktikanten in möglichst viele Firmenbereiche einspannen.

  3. ► Keine Verantwortung für den Praktikanten - Ihr Praktikant darf keine Aufgaben zugeteilt bekommen, bei denen er Verantwortung übernehmen muss, welche größere Folgen haben könnte. Gehen Sie also sicher, dass Sie alle Tätigkeiten Ihres Schützlings von Ihnen abgesegnet werden. Kleinere Aufgaben sind natürlich erlaubt. Von Aufgaben mit großen Folgen bei einem Fehler sollte Ihr Praktikant allerdings Abstand nehmen. Das Arbeitsgericht zählt das Praktikum dann nämlich nicht mehr als Probearbeit oder Ausbildung.

  4. ► Seien Sie Ansprechpartner - Es ist sehr wichtig, dass Ihr Praktikant einen Ansprechpartner im Betrieb hat. Jemand, an den er sich wenden kann, wenn er Fragen und Probleme hat. Wenn Ihnen dafür die nötige Zeit fehlt, dann gehen Sie sicher, dass jemand befähigtes diese Aufgabe gewissenhaft übernimmt.

Praktikumsbescheinigung für Studenten

Studenten benötigen oftmals, neben dem qualitativen Praktikumszeugnis, ein ausgefülltes Formular der Hochschule. Dort müssen Sie einige Angaben über den Praktikanten machen und bestätigen, dass das Praktikum absolviert wurde. Angaben, die Sie machen müssen:

  • Name, Adresse des Unternehmens und Praktikanten
  • Praktikumszeitraum
  • Einsatzbereich
  • Wöchentliche Arbeitszeit
  • Knappe Zusammenfassung der Tätigkeit
  • Datum, Stempel und Unterschrift des Unternehmens