Tool: Check Karriere-Anker
Schein (2005) liefert mit dem Ansatz der Karriere-Anker eine Möglichkeit, mit der…
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Viele Arbeitgeber verwechseln Bildungsurlaub mit zusätzlicher Freizeit. Doch dieser Ansatz ist vollkommen falsch. Denn ein Bildungsurlaub ist zwar eine Zeit, in der der Mitarbeiter nicht im Unternehmen ist und „Urlaub“ hat. Doch diese Zeit nutzt der Angestellte dafür um sich weiterzubilden. Der Bildungsurlaub muss dabei nicht unbedingt in Verbindung mit dem ausgeführten Beruf stehen. Die exakten Regelungen sind Ländersache und können von Bundesland zu Bundesland stark variieren. In Hamburg beispielsweise muss eine Weiterbildungsmaßnahme zwingend in Verbindung mit dem Beruf stehen. In andern Bundesländern kann der Mitarbeiter auch an einem Yoga-Kurs teilnehmen, ohne dass er berufsbezogen ist. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben die Arbeitnehmer hingegen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Wir klären für Sie alle wichtige Fragen rund um das Thema Bildungsurlaub und geben Ihnen wertvolle Tipps.
Nicht nur der Arbeitnehmer kann von einem Bildungsurlaub profitieren. Auch das Unternehmen kann daraus einige Vorteile ziehen. Der Mitarbeiter bildet sich weiter und kann das erlernte Wissen wieder in das Unternehmen einfließen lassen. Neue Sichtweisen, unterschiedliche Problemlösungen und frische Ideen helfen dabei Schwung in Ihr Unternehmen zu bringen. So profitieren Sie eventuell schon bald von neue Innovationen oder Optimierung von Arbeitsvorgängen. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob der Mitarbeiter in der Werkstatt oder im Büro arbeitet.
Bildungsurlaube werden inzwischen für fast alle Bereiche angeboten. Die Definition von Bildungsurlaub ist allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden. Während in Hamburg beispielsweise Bildungsurlaub nur anerkannt wird, wenn er etwas mit dem Beruf zu tun hat, wird in anderen Bundesländern auch ein Töpferkurs als Bildungsurlaub anerkannt. Auf der Seite des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung finden Sie wichtige Informationen darüber, welcher Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern anerkannt wird.
Wie bei der genauen Definition von Bildungsurlaub, variieren ebenso die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Meist ist es aber so geregelt, dass ein Bildungsurlaub frühestens nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit beantragt werden kann. Weiterhin stehen dem Arbeitnehmer jährlich fünf Tage Bildungsurlaub zu, welcher aber auch zusammenhängend für zwei Jahre beantragt werden kann. Somit kommt der Angestellte auf insgesamt zehn Tage. In vielen Bundesländern ist es so geregelt, dass der Arbeitnehmer zudem Urlaub ansparen kann um so einen mehrwöchigen Bildungsurlaub zu absolvieren. Lediglich im Saarland ist es so geregelt, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nur zur Hälfte trägt. Das bedeutet: der Arbeitgeber muss höchstens drei Tage bezahlten Urlaub erstatten, während die anderen Tage vom Arbeitnehmer getragen werden. Dies kann mit Urlaub oder auch mit Überstunden ausgeglichen werden.
Wichtig: Bildungsurlaub ist allerdings aus eigener Tasche zu zahlen. Der Mitarbeiter besitzt kein Recht auf Zuzahlungen des Arbeitgebers, auch wenn die Weiterbildungsmaßnahme dem Unternehmen zugutekommt. In einigen Unternehmen werden allerdings Zuschüsse zu den Weiterbildungen gezahlt. Überprüfen Sie selbst, inwiefern Ihr Unternehmen vom Bildungsurlaub profitiert und ob Sie den Angestellten finanziell unterstützen möchten.
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Antrag auf Bildungsurlaub abzulehnen wenn:
Dabei dürfen diese Ablehnungsgründe nicht bei Auszubildenden gelten gemacht werden. Doch auch bei Auszubildenden kann ein Bildungsurlaub abgelehnt werden, wenn:
Bei einer Absage muss der Arbeitgeber seine Ablehnung schriftlich und mit Angaben von Gründen mitteilen. Kommt er dieser Forderungen nicht nach, darf der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen trotzdem an dem Seminar teilnehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ohne Grund ablehnt. Wenn er nicht auf einen „Einspruch“ reagiert, könnte der Arbeitnehmer den Bildungsanspruch trotzdem ohne Zusage des Arbeitgebers antreten.
Weiterhin ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, so bald wie möglich nach Ende des Bildungsurlaubes diesen nachzuweisen und ein Teilnahmezertifikat dem Arbeitgeber vorzulegen. Tut er dies nicht, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für diese Woche verweigern. Dieser Weisung muss der Mitarbeiter unaufgefordert nachkommen und das Unternehmen muss ihn nicht auf die Bringpflicht hinweisen. Viele Mitarbeiter wissen von dem Bildungsurlaub und sind sich auch darüber bewusst, dass ihnen dieser zusteht. Da die Kosten einer solchen Weiterbildungsmaßnahme aber oftmals sehr hoch sind, nehmen viele Mitarbeiter diesen Anspruch gar nicht wahr, da es schlichtweg das Budget übersteigt. Trotzdem sollten Arbeitgeber mit Ihren Angestellten in Kontakt bleiben. Durch einen Bildungsurlaub können Vorteile für Mitarbeiter und Ihr Unternehmen entstehen, welche jeden Arbeitgeber begrüßen sollten.