Bildungsurlaub
Bildungsurlaub nehmen Tafel
Bildnachweis: Coloures-pic - fotolia.com

Bildungsurlaub - Weiterbildung für Ihre Arbeitnehmer

Viele Arbeitgeber verwechseln Bildungsurlaub mit zusätzlicher Freizeit. Doch dieser Ansatz ist vollkommen falsch. Denn ein Bildungsurlaub ist zwar eine Zeit, in der der Mitarbeiter nicht im Unternehmen ist und „Urlaub“ hat. Doch diese Zeit nutzt der Angestellte dafür um sich weiterzubilden. Der Bildungsurlaub muss dabei nicht unbedingt in Verbindung mit dem ausgeführten Beruf stehen. Die exakten Regelungen sind Ländersache und können von Bundesland zu Bundesland stark variieren. In Hamburg beispielsweise muss eine Weiterbildungsmaßnahme zwingend in Verbindung mit dem Beruf stehen. In andern Bundesländern kann der Mitarbeiter auch an einem Yoga-Kurs teilnehmen, ohne dass er berufsbezogen ist. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen haben die Arbeitnehmer hingegen keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Wir klären für Sie alle wichtige Fragen rund um das Thema Bildungsurlaub und geben Ihnen wertvolle Tipps.

Bildungsurlaub bietet Vorteile für den Arbeitgeber

Nicht nur der Arbeitnehmer kann von einem Bildungsurlaub profitieren. Auch das Unternehmen kann daraus einige Vorteile ziehen. Der Mitarbeiter bildet sich weiter und kann das erlernte Wissen wieder in das Unternehmen einfließen lassen. Neue Sichtweisen, unterschiedliche Problemlösungen und frische Ideen helfen dabei Schwung in Ihr Unternehmen zu bringen. So profitieren Sie eventuell schon bald von neue Innovationen oder Optimierung von Arbeitsvorgängen. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, ob der Mitarbeiter in der Werkstatt oder im Büro arbeitet.

Bildungsurlaube werden inzwischen für fast alle Bereiche angeboten. Die Definition von Bildungsurlaub ist allerdings von Bundesland zu Bundesland verschieden. Während in Hamburg beispielsweise Bildungsurlaub nur anerkannt wird, wenn er etwas mit dem Beruf zu tun hat, wird in anderen Bundesländern auch ein Töpferkurs als Bildungsurlaub anerkannt. Auf der Seite des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung finden Sie wichtige Informationen darüber, welcher Bildungsurlaub in den einzelnen Bundesländern anerkannt wird.

Ab wann kann Bildungsurlaub genommen werden?

Wie bei der genauen Definition von Bildungsurlaub, variieren ebenso die Regelungen von Bundesland zu Bundesland. Meist ist es aber so geregelt, dass ein Bildungsurlaub frühestens nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit beantragt werden kann. Weiterhin stehen dem Arbeitnehmer jährlich fünf Tage Bildungsurlaub zu, welcher aber auch zusammenhängend für zwei Jahre beantragt werden kann. Somit kommt der Angestellte auf insgesamt zehn Tage. In vielen Bundesländern ist es so geregelt, dass der Arbeitnehmer zudem Urlaub ansparen kann um so einen mehrwöchigen Bildungsurlaub zu absolvieren. Lediglich im Saarland ist es so geregelt, dass der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nur zur Hälfte trägt. Das bedeutet: der Arbeitgeber muss höchstens drei Tage bezahlten Urlaub erstatten, während die anderen Tage vom Arbeitnehmer getragen werden. Dies kann mit Urlaub oder auch mit Überstunden ausgeglichen werden.

Wichtig: Bildungsurlaub ist allerdings aus eigener Tasche zu zahlen. Der Mitarbeiter besitzt kein Recht auf Zuzahlungen des Arbeitgebers, auch wenn die Weiterbildungsmaßnahme dem Unternehmen zugutekommt. In einigen Unternehmen werden allerdings Zuschüsse zu den Weiterbildungen gezahlt. Überprüfen Sie selbst, inwiefern Ihr Unternehmen vom Bildungsurlaub profitiert und ob Sie den Angestellten finanziell unterstützen möchten.

Kann der Bildungsurlaub vom Unternehmen abgelehnt werden?

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, den Antrag auf Bildungsurlaub abzulehnen wenn:

  • kein Mindestnutzen in dieser Weiterbildung gesehen wird
  • der Betriebsablauf durch die Abwesenheit zu stark beeinträchtigt wird
  • Kollegen bereits Urlaub beantragten, die aus sozialen Gründen vorrangig sind
  • während des Bildungsurlaubs dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen
  • mehr als ein Drittel der Mitarbeiter bereits im laufenden Kalenderjahr Bildungsurlaub beansprucht haben
  • Fristen oder Formalitäten seitens des Arbeitnehmers nicht beachtet wurden

Dabei dürfen diese Ablehnungsgründe nicht bei Auszubildenden gelten gemacht werden. Doch auch bei Auszubildenden kann ein Bildungsurlaub abgelehnt werden, wenn:

  • ein Antrag nicht mindestens 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs gestellt wurde
  • Unterlagen fehlen oder nicht vollständig sind
  • der Arbeitgeber der Meinung ist, dass der Bezug zum Beruf fehlt
  • der Arbeitgeber bei einem politischen Seminar der Meinung ist, dass dies nicht unbedingt den Grundsätzen entspricht

Bei einer Absage muss der Arbeitgeber seine Ablehnung schriftlich und mit Angaben von Gründen mitteilen. Kommt er dieser Forderungen nicht nach, darf der Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen trotzdem an dem Seminar teilnehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ohne Grund ablehnt. Wenn er nicht auf einen „Einspruch“ reagiert, könnte der Arbeitnehmer den Bildungsanspruch trotzdem ohne Zusage des Arbeitgebers antreten.

Wichtige Details nach Ende des Bildungsurlaubs beachten

Weiterhin ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, so bald wie möglich nach Ende des Bildungsurlaubes diesen nachzuweisen und ein Teilnahmezertifikat dem Arbeitgeber vorzulegen. Tut er dies nicht, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für diese Woche verweigern. Dieser Weisung muss der Mitarbeiter unaufgefordert nachkommen und das Unternehmen muss ihn nicht auf die Bringpflicht hinweisen. Viele Mitarbeiter wissen von dem Bildungsurlaub und sind sich auch darüber bewusst, dass ihnen dieser zusteht. Da die Kosten einer solchen Weiterbildungsmaßnahme aber oftmals sehr hoch sind, nehmen viele Mitarbeiter diesen Anspruch gar nicht wahr, da es schlichtweg das Budget übersteigt. Trotzdem sollten Arbeitgeber mit Ihren Angestellten in Kontakt bleiben. Durch einen Bildungsurlaub können Vorteile für Mitarbeiter und Ihr Unternehmen entstehen, welche jeden Arbeitgeber begrüßen sollten.